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aktuelles Dokument: EigentumsVorbehalt1
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Version [81574]

Dies ist eine alte Version von EigentumsVorbehalt1 erstellt von HornJannik am 2017-07-16 17:34:04.

 

Eigentumsvorbehalt


Definition

Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird. (§ 449 Abs. 1 BGB)

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