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aktuelles Dokument: EigentumsVorbehalt1
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Version [81341]

Dies ist eine alte Version von EigentumsVorbehalt1 erstellt von LippeToni am 2017-07-10 19:32:29.

 

Eigentumsvorbehalt


Definition

Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird. (§ 449 Abs. 1 BGB)

d.h:
  • Verkäufer behält Eigentum solange, bis vollständiger Kaufpreis erbracht wurde
  • Käufer hat jedoch bereits Besitz an der Sache!
  • nur durch Rücktritt vom Vertrag erhält Käufer einen Herausgabeanspruch (§ 449 Abs. 2 BGB)
  • Nichtigkeit der Vereinbarung, wenn Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass Käufer Forderungen von Dritten erfüllt (§ 449 Abs. 3 BGB)

http://www.kt-texte.de/tarisstudi/?path=0&subsumsession=0&root=5191
http://wdb.fh-sm.de/ETVorbehalt
http://wdb.fh-sm.de/Eigentumsvorbehalt
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