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Ziele des EVTZ
Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und/oder interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu erleichtern und zu fördern, wobei sein ausschließlicher Zweck darin besteht, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, so wörtlich Art. 1 Abs. 2 EVTZ-VO.
Die (grenzüberschreitende | transnationale | interregionale ) Zusammenarbeit soll in konkreten gemeinsamen Aktionen von Regionen und lokalen Behörden und nicht in abstrakten, politischen Deklarationen über Zusammenarbeit oder in Koordination oder Vermittlung zwischen den Mitgliedern bestehen. Der gemeinsame Nenner der aufgrund von EVTZ-VO getroffenen Mßnahmen ist jeweils die in Art. 1 Abs. 2 EVTZ-VO genannte Stärkung des territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts der Regionen.
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