Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EUVergabeROeffAuftraggeber
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EUVergabeROeffAuftraggeber

Version [3919]

Dies ist eine alte Version von EUVergabeROeffAuftraggeber erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-15 13:09:14.

 

Öffentlicher Auftraggeber

im Sinne der Vergaberichtlinien

Die allgemeine Vergaberichtlinie (RL 2004/18/EG) ist anwendbar, wenn der Auftrag durch den sog. öffentlichen Auftraggeber erteilt wird. Dabei ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers nicht institutionell sondern funktional zu verstehen (*).
(*) dazu folgende Entscheidungen des EuGH:
- EuGH, Rs. 31/87, Slg. 1988, S. 4635 - Beentjes;
- EuGH, Rs. C-360/96, Slg. 1998, S. I-6821 - Gemeente Arnhem/BFI Holding;
- EuGH, Rs. C-44/96, Slg. 1998 S. I-73 - Mannesmann;
- EuGH, Rs. C-470/99, Slg. 2002, S. I-11617 - Universale-Bau AG.

(**) bei überwiegender Finanzierung hat der EuGH diese Voraussetzung auch bejaht, EuGH, Rs. C-337/06, Slg. 2007, S. I-11173.
Demnach ist in folgenden Fällen ein öffentlicher Auftraggeber anzunehmen:
- wenn die Einheit staatliche Aufgaben wahrnimmt oder
- wenn sie (bei hinzukommen weiterer Voraussetzungen) öffentlich finanziert oder kontrolliert wird (**).
Vgl. im Detail folgende Struktur.

Im Hinblick auf die Sektorenrichtlinie gelten abweichende Regelungen, auch wenn die Aussagen zum öffentlichen Auftraggeber auch dort eine Rolle spielen. Die RL 2004/17/EG ist anwendbar, wenn ein sog. Sektorenauftraggeber tätig ist.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki