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Auswirkung der Vertragsfreiheit auf die Rechtsanwendung


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An sich nahezu trivial, weil als selbstverständlich vorausgesetzt, ermöglicht die Vertragsfreiheit überhaupt den Rechtsverkehr erst
(Folie erscheint)
Sie spiegelt sich auch darin wider, wie wir die Frage prüfen, ob ein Recht oder Anspruch mit einem Vertrag begründet wurde. Dazu werden 3 Punkte benötigt:
(VSS erscheinen)
Vertragsschluss = Parteien entscheiden, OB (Abschlussfreiheit) (Beschr. 1)
Vertragsinhalt = Parteien entscheiden, WIE (Gestaltungsfreiheit) (Beschr. 2)
Vertragswirksamkeit = einige Regeln und Grenzen der Vertragsfreiheit sind einzuhalten
(Beschr. 3)
MEHR benötigen wir nicht, um vertraglich ein Recht / einen Anspruch zu begründen. (Rest erscheint)


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