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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 5 - Dynamische Endwertverfahren – Der Vollständige Finanzplan

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Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
www.multi-media-marketing.org

  • mit dynamischen Endwertverfahren wird der Versuch unternommen, einige bisher verwendete Prämissen für die Bewertung von Investitionsobjekten aufzuheben.
  • jetzt die Kreditaufnahme bzw. Kapitalanlage mit unterschiedlichen Zinssätzen beurteilt.
  • d. h. es wird ein unvollkommener Kapitalmarkt unterstellt
  • zur betriebswirtschaftliche Bewertung und Beurteilung der Investitionsobjekte müssen alle Ein- und Auszahlungen bis zum jeweiligen Laufzeitende in ihrer Höhe und ihrem zeitlichen Anfall sowie der jeweils anzusetzenden Verzinsung prognostizierbar sein


  • die einem Investitionsobjekt bzw. einer Geldanlage zurechenbaren Zahlungen, einschließlich der hieraus folgenden monetären Konsequenzen, werden in tabellarischer Form zusammengestellt
  • Vergleich von realen Investitionen, die sich meist nicht nur in der Höhe und dem zeitlichen Verlauf ihrer Zahlungsströme, sondern häufig auch in der Nutzungsdauer unterscheiden
  • durch Ergänzungsinvestitionen und Ergänzungsfinanzierungen können nicht vollständig, sich gegenseitig ausschließende Projekte, zu echten vergleichbaren Investitionsalternativen komplettiert werden
  • Problem: Investor besitzt bei langfristig zu bewertenden Projekten immer weniger genaue Kenntnis über diese Möglichkeiten


Annahmen über Ergänzungsinvestitionen und -finanzierungen


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2111.gif)


  • Vorgehensweise für die Beurteilung der absoluten Vorteilhaftigkeit miteinander zu vergleichender Investitionsobjekte, die unterschiedliche Laufzeiten aufweisen:
    • die Alternative mit der längsten Laufzeit legt den Planungszeitraum fest.
    • alle anderen Investitionsobjekte, die eine kürze Laufzeit haben, werden durch Ergänzungsinvestitionen und/oder -finanzierungen auf diesen Planungszeitraum erweitert.
    • für den Investor die Möglichkeit, entweder als Beurteilungsmaßstab eine Maximierung des Endwertes oder des jährlichen Einkommens i. S. einer nachschüssigen Rente anzusetzen
    • Ausgangsbeispiel für alle nachfolgenden Finanzpläne

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  • die Kap. 5.1 bis 5.4 unterstellen einen unvollkommenen und unbeschränkten Kapitalmarkt


5.1 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung



  • der Investor möchte am Ende des Planungszeitraums das maximal mögliche Vermögen aus seiner Investition entnehmen
  • überschüssige Finanzmittel werden zu einem Habenzinssatz von 5% p. a. am Kapitalmarkt angelegt
  • gesetzte Annahme:
    • Laufzeit der getätigten Ergänzungsinvestition beträgt genau ein Jahr
    • die Höhe der jeweils aktuellen Ergänzungsinvestition ergibt sich aus den Periodenüberschüssen des zu beurteilenden Investitionsobjektes sowie den getätigten Ergänzungsinvestitionen der Vorperiode und den hiermit realisierten Zinsen
  • der periodische Bestandssaldo muss bis auf das Endjahr immer Null betragen.


Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2113.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


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5.2 Zielsetzung: Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung



  • Investor ist oft nicht an einem maximalen Endwert interessiert
  • favorisiert werden konstante jährliche Entnahmen und die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals am Ende der Investitionslaufzeit
  • die jährlichen Entnahmen können vor- oder nachschüssig taxiert sein
  • die Einbeziehung der Periodenüberschüsse haben jeweils einen nachschüssigen Charakter haben,
  • dies trifft auch für die jährlichen Entnahmen zu
  • durch die Konstanz der jährlichen Entnahmen entsprechen sie einer nachschüssigen Rente


Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2115.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


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5.3 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung



  • - Investor möchte das Investitionsobjekt nicht mit Eigenkapital, sondern ausschließlich mit Fremdkapital finanzieren
  • Annahmen: sowohl die Ausgangsfinanzierung (Anschaffungskredit) als auch die Ergänzungsfinanzierungen haben nur eine Laufzeit von einem Jahr
  • sowohl beim Anschaffungskredit als auch bei allen Ergänzungsfinanzierungen soll die Zinszahlung am Periodenende erfolgen und die Verzinsung sich auf das zu Beginn der Periode gebundene Kapital beziehen
  • für die Berechnung der anfallenden Schuldzinsen gilt ein Sollzinssatz von 8% p. a.


Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2117.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung, Sollzinssatz 8% p. a. und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2118.gif)


5.4 Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung


  • auch bei einer Fremdkapitalfinanzierung eines Investitionsprojektes kann der Investor Entnahmen vornehmen
  • Voraussetzung: positiver Endwert muss vorliegen
  • Investitionsobjekt erwirtschaftet neben der Kredittilgung und den periodisch anfallenden Zinsen zusätzliche Erträge
  • der Interne Zinssatz ist somit größer als der Sollzinssatz


Vollständiger Finanzplan bei jährlich konstanter nachschüssiger Entnahmemaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2119.gif)


  • Berechnung der konstanten maximalen Entnahmeniveaus bei einem vom Investor festgesetzten Endvermögen ist auf Basis der Rentenendwertformel nur möglich, wenn
    • entweder nur Ergänzungsfinanzierungen oder
    • nur Ergänzungsinvestitionen mit einem konstanten Zinssatz durchgeführt werden
  • Berechnung der konstanten Entnahmeniveaus erfolgt iterativ
    • 1. Festlegung des gewünschten Endwertes Cn.
    • 2. Wahl eines Entnahmeniveaus E1 und Berechnung von Cn(E1)
    • 3. Wenn Cn(E1) oberhalb von Cn liegt, dann gilt für das Entnahmeniveau E2 : E2 > E1; liegt es unterhalb von Cn muss im nächsten Schritt E2 < E1 gesetzt werden
    • 4. Ermittlung von durch lineare Interpolation mit folgender Gleichung: E*

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  • 5. Liegt das berechnete Entnahmeniveau nah an dem gewünschten Cn, kann abgebrochen werden, sonst muss obige Gleichung erneut angewandt werden.


Beispiel:

Der Endwert beträgt Cn = 46,62. Welches maximale Entnahmeniveau ergibt auf Basis des Vollständigen Finanzplans für einen Investor bei einem gewünschten Endwert von Cn = 0?


5.5 Unvollkommene und beschränkte Kapitalmärkte



  • bisherige Vollständigen Finanzpläne unter der Beachtung der zwei Zielsetzungen diskutiert:
    • Endwertmaximierung oder
    • Entnahmemaximierung i. S. einer jährlich nachschüssigen Rente
  • die Höhe des jeweiligen Zinssatzes war innerhalb der Laufzeit konstant
  • es galt Sollzinssatz > Habenzinssatz
  • diese Prämisse wird verändert
    • die Zinssätze sind nur noch in jeder Periode konstant, d. h. sie können sich im Betrachtungszeitraum ändern
  • der Vollständige Finanzplan gewinnt somit mehr an Realitätsnähe


  • des Weiteren galt die Annahme eines unbeschränkten Finanzierungslimits
  • auch diese wird jetzt aufgehoben
  • der Investor kann nur in beschränkter Höhe Anfangs- und Erweiterungsfinanzierungen durchführen, sich also nicht unendlich verschulden
  • beliebig viele Mittel können dagegen weiterhin als Ergänzungsinvestitionen angelegt werden


Ausgangsdaten für die Vollständigen Finanzpläne auf unvollkommenen und beschränkten Kapitalmärkten


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