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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 5 - Dynamische Endwertverfahren – Der Vollständige Finanzplan
Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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- mit dynamischen Endwertverfahren wird der Versuch unternommen, einige bisher verwendete Prämissen für die Bewertung von Investitionsobjekten aufzuheben.
- jetzt die Kreditaufnahme bzw. Kapitalanlage mit unterschiedlichen Zinssätzen beurteilt.
- d. h. es wird ein unvollkommener Kapitalmarkt unterstellt
- zur betriebswirtschaftliche Bewertung und Beurteilung der Investitionsobjekte müssen alle Ein- und Auszahlungen bis zum jeweiligen Laufzeitende in ihrer Höhe und ihrem zeitlichen Anfall sowie der jeweils anzusetzenden Verzinsung prognostizierbar sein
- die einem Investitionsobjekt bzw. einer Geldanlage zurechenbaren Zahlungen, einschließlich der hieraus folgenden monetären Konsequenzen, werden in tabellarischer Form zusammengestellt
- Vergleich von realen Investitionen, die sich meist nicht nur in der Höhe und dem zeitlichen Verlauf ihrer Zahlungsströme, sondern häufig auch in der Nutzungsdauer unterscheiden
- durch Ergänzungsinvestitionen und Ergänzungsfinanzierungen können nicht vollständig, sich gegenseitig ausschließende Projekte, zu echten vergleichbaren Investitionsalternativen komplettiert werden
- Problem: Investor besitzt bei langfristig zu bewertenden Projekten immer weniger genaue Kenntnis über diese Möglichkeiten
Annahmen über Ergänzungsinvestitionen und -finanzierungen
- Vorgehensweise für die Beurteilung der absoluten Vorteilhaftigkeit miteinander zu vergleichender Investitionsobjekte, die unterschiedliche Laufzeiten aufweisen:
- die Alternative mit der längsten Laufzeit legt den Planungszeitraum fest.
- alle anderen Investitionsobjekte, die eine kürze Laufzeit haben, werden durch Ergänzungsinvestitionen und/oder -finanzierungen auf diesen Planungszeitraum erweitert.
- für den Investor die Möglichkeit, entweder als Beurteilungsmaßstab eine Maximierung des Endwertes oder des jährlichen Einkommens i. S. einer nachschüssigen Rente anzusetzen
- Ausgangsbeispiel für alle nachfolgenden Finanzpläne
- die Kap. 5.1 bis 5.4 unterstellen einen unvollkommenen und unbeschränkten Kapitalmarkt
5.1 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung
- der Investor möchte am Ende des Planungszeitraums das maximal mögliche Vermögen aus seiner Investition entnehmen
- überschüssige Finanzmittel werden zu einem Habenzinssatz von 5% p. a. am Kapitalmarkt angelegt
- gesetzte Annahme:
- Laufzeit der getätigten Ergänzungsinvestition beträgt genau ein Jahr
- die Höhe der jeweils aktuellen Ergänzungsinvestition ergibt sich aus den Periodenüberschüssen des zu beurteilenden Investitionsobjektes sowie den getätigten Ergänzungsinvestitionen der Vorperiode und den hiermit realisierten Zinsen
- der periodische Bestandssaldo muss bis auf das Endjahr immer Null betragen.
Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)
Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)
5.2 Zielsetzung: Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung
- Investor ist oft nicht an einem maximalen Endwert interessiert
- favorisiert werden konstante jährliche Entnahmen und die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals am Ende der Investitionslaufzeit
- die jährlichen Entnahmen können vor- oder nachschüssig taxiert sein
- die Einbeziehung der Periodenüberschüsse haben jeweils einen nachschüssigen Charakter haben,
- dies trifft auch für die jährlichen Entnahmen zu
- durch die Konstanz der jährlichen Entnahmen entsprechen sie einer nachschüssigen Rente
Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)
Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)
5.3 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung
- - Investor möchte das Investitionsobjekt nicht mit Eigenkapital, sondern ausschließlich mit Fremdkapital finanzieren
- Annahmen: sowohl die Ausgangsfinanzierung (Anschaffungskredit) als auch die Ergänzungsfinanzierungen haben nur eine Laufzeit von einem Jahr
- sowohl beim Anschaffungskredit als auch bei allen Ergänzungsfinanzierungen soll die Zinszahlung am Periodenende erfolgen und die Verzinsung sich auf das zu Beginn der Periode gebundene Kapital beziehen
- für die Berechnung der anfallenden Schuldzinsen gilt ein Sollzinssatz von 8% p. a.
Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)
Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung, Sollzinssatz 8% p. a. und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)
5.4 Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung
- auch bei einer Fremdkapitalfinanzierung eines Investitionsprojektes kann der Investor Entnahmen vornehmen
- Voraussetzung: positiver Endwert muss vorliegen
- Investitionsobjekt erwirtschaftet neben der Kredittilgung und den periodisch anfallenden Zinsen zusätzliche Erträge
- der Interne Zinssatz ist somit größer als der Sollzinssatz
Vollständiger Finanzplan bei jährlich konstanter nachschüssiger Entnahmemaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)
- Berechnung der konstanten maximalen Entnahmeniveaus bei einem vom Investor festgesetzten Endvermögen ist auf Basis der Rentenendwertformel nur möglich, wenn
- entweder nur Ergänzungsfinanzierungen oder
- nur Ergänzungsinvestitionen mit einem konstanten Zinssatz durchgeführt werden
- Berechnung der konstanten Entnahmeniveaus erfolgt iterativ
- 1. Festlegung des gewünschten Endwertes Cn.
- 2. Wahl eines Entnahmeniveaus E1 und Berechnung von Cn(E1)
- 3. Wenn Cn(E1) oberhalb von Cn liegt, dann gilt für das Entnahmeniveau E2 : E2 > E1; liegt es unterhalb von Cn muss im nächsten Schritt E2 < E1 gesetzt werden
- 4. Ermittlung von durch lineare Interpolation mit folgender Gleichung: E*
- 5. Liegt das berechnete Entnahmeniveau nah an dem gewünschten Cn, kann abgebrochen werden, sonst muss obige Gleichung erneut angewandt werden.
Beispiel:
Der Endwert beträgt Cn = 46,62. Welches maximale Entnahmeniveau ergibt auf Basis des Vollständigen Finanzplans für einen Investor bei einem gewünschten Endwert von Cn = 0?
5.5 Unvollkommene und beschränkte Kapitalmärkte
- bisherige Vollständigen Finanzpläne unter der Beachtung der zwei Zielsetzungen diskutiert:
- Endwertmaximierung oder
- Entnahmemaximierung i. S. einer jährlich nachschüssigen Rente
- die Höhe des jeweiligen Zinssatzes war innerhalb der Laufzeit konstant
- es galt Sollzinssatz > Habenzinssatz
- diese Prämisse wird verändert
- die Zinssätze sind nur noch in jeder Periode konstant, d. h. sie können sich im Betrachtungszeitraum ändern
- der Vollständige Finanzplan gewinnt somit mehr an Realitätsnähe
- des Weiteren galt die Annahme eines unbeschränkten Finanzierungslimits
- auch diese wird jetzt aufgehoben
- der Investor kann nur in beschränkter Höhe Anfangs- und Erweiterungsfinanzierungen durchführen, sich also nicht unendlich verschulden
- beliebig viele Mittel können dagegen weiterhin als Ergänzungsinvestitionen angelegt werden
Ausgangsdaten für die Vollständigen Finanzpläne auf unvollkommenen und beschränkten Kapitalmärkten
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