Recht der Digitalisierung
Wahlpflichtmodul für Komponente A (inhaltliche Vertiefung) oder B (Schlüsselqualifikationen)
durchgeführt von Prof. Dr. Ulf MüllerKontakt
Fragen richten Sie bitte direkt an Herrn Prof. Dr. Müller.
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Modulbeschreibung zur Veranstaltung Modultitel: Recht der Digitalisierung Credits: 2,5 ECTS
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Konzeption und inhaltlicher Schwerpunkt
Die Digitalisierung ist in aller Munde, die deutsche Politik sieht in ihr eine der hauptsächlichen Herausforderungen der nächsten Jahre. Dabei ist für das Recht mehrdeutig, was mit dieser Digitalisierung gemeint ist:- schon seit gut 40 Jahren schreitet in einem Teilbereich der Wirtschaft und Gesellschaft die „digitale Revolution“ voran: bei der Digitalisierung von (kulturellen) Inhalten wie Musik, Filmen, Computerspielen, Büchern auf zunächst CD, dann später DVD (inzwischen: Blu-Ray), CD-ROM und e-Books sowie den dazu gehörenden Abspielgeräten; auf diese erste Digitalisierungswelle, die Digitalisierung der Inhalte, hat das Recht schon heute im Urheberrecht klare Antworten gefunden, nämlich der Grundsatz der Trägerneutralität für geschützte Werke, bei denen es sich eben um den geistigen Gehalt und nicht das körperliche Exemplar handelt;
- seit über 20 Jahren die massenhafte „digitale Kommunikation“ über das Internet, die u.a. den Globalisierungstrend im Arbeitsleben, aber auch bei sozialen Kontakten unterstützt, eine räumliche und zeitliche Freiheit beim Konsumverhalten und vielen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht, aber auch unseren Umgang mit Kultur verändert hat; auch auf diese zweite Digitalisierungswelle, die Digitalisierung der Kommunikation, hat das Recht inzwischen viele Antworten gefunden, z.B. durch die Schaffung von E-Commerce-, Fernabsatz- und Telemediengesetzen, durch Anpassungen des Urheberrechts und weiterer Regelungen, auch wenn noch weiter Lücken vorhanden sind; oder
- die seit ca. 5 Jahren zu beobachtende zunehmende Automatisierung und Vernetzung von vielen Industrien und technischen Geräten durch Nutzung der Digital- und Robotiktechnologien (sog. Industrie 4.0); auf diese dritte Digitalisierungswelle, die Digitalisierung der Dinge, hat das Recht bisher weitgehend keine Antworten, sondern bisher nur Probleme gefunden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben für die Internet-Kommunikation, mit denen sich die Politik derzeit unter dem Stichwort „Digitalisierung“ im Wesentlichen beschäftigt, spielen im Rahmen dieser Lehrveranstaltung nur eine Rolle, soweit hieraus Erkenntnisse für die rechtlichen Fragen bei Industrie 4.0, Automation technischer Geräte und Robotik abgeleitet werden können.
Termine
Im Wintersemester wird die Veranstaltung regulär nicht angeboten!Der Termin für das Sommersemester 2019 steht derzeit noch nicht fest.
Im Sommersemester 2018 fand die Veranstaltung Recht der Digitalisierung wie folgt statt:
Wochentag | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|
dienstags | 17:45 bis 19:15 Uhr | D 0302 |
Prüfungsform
Die Prüfung findet in Form einer Klausur (Dauer: 1 h) statt. Details werden in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Vorlesung, d.h. dieser Übersichts- und aller darauf aufbauenden Seiten wurden im Rahmen einer studentischen Hilfsarbeit in die Wissensdatenbank aufgenommen. Inhaltlich verantwortlich ist der dozierende Prof. Dr. Ulf Müller.Die dargestellten Inhalte spiegeln den Rechtsstand zum 30.09.2017.
Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise im Impressum.
Kategorien: Lehrveranstaltungen