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Klausel aus GVV
der Lieferant hat in seinen Vertrag die StromGVV oder GasGVV mit einbezogen, wodurch auf die entsprechenden Klauseln keine AGB - Prüfung stattfindet § 310 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB - Achtung, neue Rspr. EuGH!
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