Diese Form der Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden wurde durch den Europarat auf Grundlage des Madrider Rahmenkonvention ((SEV Nr. 106) geschaffen. "Das Ziel eines Zusammenschlusses, der aus lokalen Behörden und anderen öffentlichen Organen der Vertragsparteien besteht, ist die Umsetzung der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit in die Praxis für seine Mitglieder, im Umfang ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse." (Europarat, Summaries).
Die Rechtsquelle für EKV ist das Protokoll Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden bezüglich der Bildung von Europäischen Kooperationsvereinigungen (BEK) geregelt (SEV-Nr. : 206). Es ist auf der Homepage des Europarates abrufbar (s. hier).
Den Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen zeigt eine besondere Zusammenstellung. Notwendig sind 4 Ratifikationen.
CategoryEuroparecht CategoryLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.