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Version [10120]

Dies ist eine alte Version von Baumelement5632 erstellt von WojciechLisiewicz am 2011-05-01 18:06:07.

 

Erweiterungsfaktor

der Erweiterungsfaktor gem. § 10 ARegV wurde bei der Berechnung der Erlösobergrenze berücksichtigt

Grundlage der Berechnung von Erlösobergrenzen stellt unter anderem auch der sog. Umfang der Versorgungsaufgabe dar. Damit sind die Fläche der Versorgung, Anzahl der Anschlüsse und sonstige quantitative Parameter i. S. d. § 10 Abs. 2 ARegV gemeint.

Ändert sich dahingehend der Umfang der Tätigkeit des Netzbetreibers nachhaltig, dann muss er Möglichkeit haben, zu veranlassen, dass die Berechnung der Erlösobergrenzen angepasst wird.


CategoryEnergierecht
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