Version [9916]
Dies ist eine alte Version von Baumelement5531 erstellt von TaRis am 2011-04-16 23:36:51.
Unzumutbarkeit
der Anschluss des Anspruchstellers an das Netz des Anspruchsgegners ist unzumutbar (= negative Folgen für Netzbetreiber, insb. kapazitätsbedingt)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.