Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Kontakt
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Frau Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M..
Weiterführende Links
- Gliederung der Veranstaltung - Teil "Gewerblicher Rechtsschutz"
- Gliederung der Veranstaltung - Teil "Urheberrecht"
- Prüfen Sie Ihr Wissen anhand der Lernkontrollfragen zum Teil "Gewerblicher Rechtsschutz".
Folgende Gesetzestexte werden in der Veranstaltung benötigt:
- Patentgesetz (PatG)
- Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
- Designgesetz (DesignG, früher GeschmMG)
- Markengesetz (MarkenG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Literaturhinweise
- Eine Liste empfehlenswerter Literatur finden Sie hier.
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Folgende Gesetzestexte werden in der Veranstaltung benötigt:
- Patentgesetz (PatG)
- Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
- Designgesetz (DesignG, früher GeschmMG)
- Markengesetz (MarkenG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Literaturhinweise
- Eine Liste empfehlenswerter Literatur finden Sie hier.
Weitere Informationen zur LehrveranstaltungModultitel: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Wahlpflichtmodulkomponente A - inhaltliche Vertiefung) Credits: 2,5 CP (von 5 CP) Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 7. Fachsemester Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS Qualifikationsziele: Die Studierenden erwerben einen Überblick über die wichtigsten Gebiete des Gewerblichen Rechtschutzes. Sie werden befähigt, bei typischen Praxissachverhalten Problemfelder zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Prüfung und Benotung des Moduls: Klausur (60 Min.) Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 106 f. (Stand: 2013). Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer einen Sitzschein. |
Allgemeine Informationen
Gewerblicher Rechtsschutz dient als klassischer Sammelbegriff für geistige Schutzrechte (sog. Immaterialgüterrechte). Die Immaterialgüterrechte wiederum lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: Der ersten Gruppe werden die spezialgesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet, die dem Schutz des geistig-gewerblichen Schaffens dienen; insbesondere Patent-, Gebrauchs-, Geschmacks- und Markenrecht.
Zur zweiten Gruppe zählt das Urheberrecht, welches traditionell die Persönlichkeit des Urhebers unter Schutz stellt und damit die gewerblichen Aspekte in den Hintergrund rücken lässt. Im Mittelpunkt steht hier der Schutz des geistig-kulturellen Schaffens. Entsprechend dieser Tradition lautet der Modultitel auch „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“.
Die Vorlesung "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht" wird regulär jeweils im Wintersemester für die Studierenden des 7. Fachsemesters im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) angeboten.
Inhalte
Detaillierte Inhalte der Veranstaltungen finden Sie in den nachfolgenden Gliederungen:
Termine
Im WS 2015/16 findet die Veranstaltung "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht" wie folgt statt:
Wochentag | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|
Montag | 17:45 - 19:15 Uhr | D 214 |
Aktuelle Hinweise:
02.11.2015 - Vorträge und Themenvergabe
14.12.2015 - Prüfen Sie Ihr Wissen anhand der Lernkontrollfragen!
Kategorien: Lehrveranstaltungen
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