Version [11606]
Dies ist eine alte Version von Baumelement2765 erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-08-27 13:53:01.
fahrlässige Unkenntnis
der Vertretene hatte von dem Auftreten des Verteters keine Kenntnis, aber er haette dies wissen muessen, jedoch hat er es fahrlaessig nicht erkannt und desshalb nicht unterbuden (obwohl er es haette unterbinden koennen)= (noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.