Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement1022
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement1022

Geheißperson

eine Person, die auf Geheiß des Veräußerers handelt, veranlasst Besitzverschaffung dem Erwerber

Es ist umstritten, inwiefern auch eine "Schein-Geheißperson" Handlungen für den Veräußerer vornehmen kann, vgl. Fall 7 bei AS, Sachenrecht 1.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki