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Das Bachelor- und Mastersystem



Zur Entstehung:
Die Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Master-Studiengängen in Deutschland steht in Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Strukturen der Hochschulbildung in Europa. Entstehen soll der Europäische Hochschulraum, in dem Studenten und Hochschulabsolventen grenzüberschreitend studieren, forschen und arbeiten können. Bezeichnet wird dieses Reformvorhaben als Bologna-Prozess, benannt nach dem Tagungsort, an dem 1999 die europäischen Bildungsminister die Weichen für diese Entwicklung stellten. [1]


Bachelor:


Der Bachelor ist der erste akademische Grad und berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells. Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich mindestens drei und höchstens vier Jahre.
Nach dem European Credit Transfer System (ECTS) sind durchschnittlich 30 Leistungspunkte (LP, credit points) pro Semester zu erwerben. Bei einem Bachelor-Studium von sechs Semestern ergeben sich so 180 LP, bei sieben Semestern 210 LP und bei acht Semestern 240 LP. Es existieren auch Intensivstudiengänge, bei denen in sechs Semestern 210 LP vergeben werden, wie beispielsweise bei der Dualen Hochschule.
Ein Punkt entspricht einer Arbeitsbelastung des jeweiligen Studenten von 30 Stunden, mindestens jedoch 25 Stunden. Die deutsche Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschloss die Empfehlung, stets für 30 Stunden einen Leistungspunkt zu vergeben. Bei 30 Stunden pro LP ergibt sich eine rechnerische Arbeitsbelastung von 40 Stunden in der Woche (bei sechs Wochen Urlaub im Jahr). Zu der Arbeitsbelastung zählt die gesamte Zeit, die vom Studenten für das Studium aufgewendet werden muss (also z. B. die Zeit für Vorlesungen, Seminare und Prüfungen sowie die Zeit für deren Vor- und Nachbereitung).
Die meisten Bachelor-Studiengänge beschränken sich auf ein einzelnes Fach. Einige Hochschulen bieten jedoch Bachelor-Studiengänge an, bei denen gleichzeitig mehrere Studienfächer belegt werden. So besteht häufig die Möglichkeit, ein so genanntes Zwei-Fach-Bachelor-Studium zu absolvieren. Sollten die Absolventen schon vor oder während des Bachelor-Studiums einen Master of Education für Gymnasien und Gesamtschulen bzw. Berufskollegs anstreben (ehemals Lehramt für die Sekundarstufe II), bildet diese Art des Bachelors die Grundvoraussetzung. Jedoch kann auch ein fachwissenschaftlich ausgerichteter Master in beiden Fächern angeschlossen werden.

Modulstruktur:
Die Lehrveranstaltungen in Bachelor-Studiengängen sind durch Module strukturiert. Ein Modul fasst eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem Lernziel zusammen und ist die Einheit, für die Leistungspunkte vergeben werden. Durch den Bachelor-Abschluss wird die Vereinheitlichung der Studienabschlüsse in Europa und damit eine bessere internationale Vergleichbarkeit angestrebt.
Die dafür im Rahmen des Bologna-Prozesses von den Ländern entwickelten detaillierten Vorgaben sollen (in Deutschland) insbesondere durch die Akkreditierung gewährleistet werden, die von speziellen Agenturen vorgenommen wird. Diese externe Prüfung der Studiengänge soll sowohl die formale Kompatibilität zum Bachelor-System als auch die Qualität der Lehre, des Lehrkörpers und der Studieninhalte sicherstellen. Bei den Akkreditierungsagenturen handelt es sich um Vereine, die wiederum vom zentralen Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Die nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschriebene Akkreditierung läuft oft erst nach Einführung eines neuen Studiengangs an. Dies führt häufig zu der Kritik, dass die ersten Jahrgänge eines Bachelors Versuchskaninchen seien, da der Ausgang des Akkreditierungsverfahrens ungewiss ist.
Abschluss und mögliche Umorientierung [Bearbeiten]
Mit dem Bachelor erwirbt der Student einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der Bachelor-Abschluss ist aber auch Qualifikationsnachweis für ein anschließendes Masterstudium. Durch ein Masterstudium kann entweder das Studienfach fortgeführt und vertieft bzw. im fachlichen Zusammenhang fachübergreifend erweitert werden („konsekutiv“) oder eine fachliche Umorientierung erfolgen mit dem Wechsel in einen Masterstudiengang, der nicht auf das bisherige Studium aufbaut („nicht-konsekutiv“).

Studium und Beruf:
Ziel der Einführung eines Bachelor-Abschlusses in Europa war neben der Vereinheitlichung innerhalb der EU und einer kürzeren Studiendauer auch ein stärkerer Praxisbezug des Studiums. Da in den Geistes- und Sozialwissenschaften die möglichen Berufsfelder oft nicht klar abgegrenzt werden können, werden in der Regel zwei oder drei Fächer studiert und um Inhalte aus dem Bereich General Studies ergänzt. In den natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern wird meist schon zu Beginn ein einzelnes Fach gewählt.[4]

 (image: http://w3-mediapool.hm.edu/mediapool/media/fk02/fk02_lokal/verschiedenebilder/bachelor_grundstaendig.jpg) [2]




Master:


Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (Universitäten, gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen) verliehen. Die bisher von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen Abschlüsse gelten als äquivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten. Nach den Vorgaben der Länder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten, das mindestens dem der eingeführten Diplomabschlüsse entsprechen muss.
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten in NRW können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen.
Zur Abschlussprüfung gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.
Masterstudiengänge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden: stärker forschungsorientiert, stärker anwendungsorientiert, künstlerisch und lehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypen stärker forschungsorientiert und stärker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaßen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschließlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen Studiengängen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulübergreifend angeboten. Das künstlerische Profil haben Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen. Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil.
Die Einführung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die Einführung der neuen Studiengänge war für 2010 angestrebt und ist überwiegend abgeschlossen, bis auf einige Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sowie staatliche und kirchliche Abschlüsse.
In Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:
Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. Er kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern. Seit 2008 verankern die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) auch fachlich andere Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, so dass nur die weiterbildenden Studiengänge abgegrenzt sind.
Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Weiterbildende Studiengänge, die mit dem Master abschließen, wurden an manchen deutschen Hochschulen schon vor Einführung des Bologna-Prozesses bzw. vor dessen Auswirkung auf die jeweiligen traditionellen grundständigen Studiengänge angeboten.
Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenannte nicht-konsekutive Masterstudiengänge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven Masterstudiengängen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht-konsekutiven Studiengänge wurden wie weiterbildende Studiengänge behandelt. Seit 2008 verankert die KMK fachlich andere Masterstudiengänge bei den konsekutiven Studiengängen. Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich.[5]

 (image: http://www-wiwi.uni-regensburg.de/images/studium/aufbau_master.png) [3]









Verwendete Quellen:
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