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Version [28669]

Dies ist eine alte Version von AnspruecheWettbR erstellt von AnnegretMordhorst am 2013-05-21 17:12:14.

 

Ansprüche nach dem UWG

einige Informationen



A. Allgemeines- Welche Ansprüche gibt es nach dem UWG?

Liegt ein unlauterer Wettbewerb vor, so können so bestimmt das UWG in den §§ 8 - 11 UWG die hieruas resultierenden Ansprüche. Im Einzelnen dins dies folgende:

  • Beiseitigung und Unterlassung nach § 8 Abs. 1 UWG
  • Schadensersatz nach § 9 UWG
  • Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG

B. Abgrenzung der einzelnen Ansprüche



C. Voraussetzungen des Anspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG

Ein Anspruch nach § 8 Abs. 1 UWG kann nur dann bejaht werden, wenn jemand eine nicht zulässige, geschäftliche Handlung nach § 3 UWG tätigt. Hierbei kann der Anspruch zum einem auf Beseitung gem. § 8 Abs. 1 !. ALt. UWG als auch bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung nach § 8 Abs. 1 1. Alt. UWG (Verletzungsunterlassungsanspruch) gerichtet sein. Hiervon abzugrenzen ist der vorbeugende Unterlassungsansporuch. Di9eser kann bereits dann geltend gemacht werden, wenn eine Erstbegehungsgefahr anzunehmen ist. Demnach ist der Unterlassunganspruch immer auf die Verhinderung eines bestimmten Verletzerhandelns gerichtet und der Beseitigungasanspruch auf die Beseitungung einer Störungsquelle. Ferner sind diese schuldunabhängig und stellen das Zwntrum der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche dar.
Die geltendmachung des Anspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG wird durch die Missbrauchsschranke des $ 8 Abs. 4 UWG beschränkt.

1. richtiger Anspruchsgegner gem. § 8 Abs.1 UWG - passiv Legitimation

2. richtiger Anspruchssteller gem. § 8 Abs.3 UWG - aktiv Legitimation

3. unzulässige geschäftliche Handlung

hierzu auch folgende Struktur:

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D. Fallbeispiele

Fall Inserat eines Gebrauchtwagens
Fall vergleichende Werbung für Fernseher





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