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Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
infolge der Neufassung des EEG zum 1. 1. 2017
Im Jahre 2016 wurde das EEG erneut grundlegend überarbeitet. Redaktionell kam es zu einigen Verschiebungen der Vorschriften im Gesetz, noch wichtiger sind allerdings einige Änderungen in inhaltlicher Hinsicht. Mit diesen Änderungen befasst sich der nachstehende Artikel.
A. Was nicht verändert wurde
Der Gesetzgeber hat folgende grundlegende Mechanismen des EEG im EEG 2017 beibehalten:
- Regelungen über den vorrangigen Netzanschluss in § 8 EEG
- Anspruch auf Abnahme des Stroms aus EEG-Anlagen in § 11 EEG sowie die damit zusammenhängenden Ausnahmen
- die Möglichkeit der Förderung durch Einspeisevergütung und Marktprämie; allerdings sind die Rechtsgrundlagen redaktionell überarbeitet und nunmehr in anderen Vorschriften
B. Weiterführende Quellen
Zum Thema EEG 2017 sind folgende Quellen im Netz hilfreich:
- Synopse zum EEG 2016/17 auf der einen und dem EEG 2014 auf der anderen Seite, bereitgestellt durch die Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg
CategoryEnergierecht
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