Version [9859]
Dies ist eine alte Version von Adressatentheorie erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-04-10 16:39:03.
Adressatentheorie
Hierbei ist von einen Adressaten auszugehen, der von einen belastenden Verwaltungsakt unmittelbar betroffen ist, weil dieser zu mindestens immer die allg. Handlungsfreiheit Art. 2 GG, auch Auffanggrundrecht genannt vom Adressaten verletzt.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.