**__====Kausalprinzip====__** Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in **Österreich** und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine [[Geschäftseinheit]] bestimmt wird. Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht, zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet. Das **Verpflichtungsgeschäft** im österreichischen Recht benötigt einen Grund, der es wirtschaftlich macht. Beispiel:// Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.// Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Durch das [[Abstraktionsprinzip]] ist es im deutschen Recht allerdings auch ohne ein bestehendes, wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.