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KWKG - Rechtsfragen

ein Überblick über Praxisfragen im KWK-Gesetz

Im KWK-Gesetz sind insbesondere folgende Fragestellungen (Rechtsfragen) enthalten:

A. Zulassung von KWK-Anlagen
Im Zusammenhang mit der Zulassung einer KWK-Anlage Anlage gem. § 10 KWKG (die Zulassung selbst ist eine Voraussetzung für die meisten Ansprüche auf Förderung nach dem KWKG) sind unterschiedliche Fragestellungen denkbar:
  • Voraussetzungen der Zulassung
  • Rechtmäßigkeit der Zulassung / Zulassungsverweigerung durch BAFA
  • Recht/Anspruch auf Zulassung
  • Zulassung (des Ausbaus) eines Wärmenetzes, § 20 KWKG;

B. Anschluss und Abnahme
Die organisatorischen Privilegien einer KWK-Anlage sind der vorrangige Anschluss und die vorrangige Abnahme von Strom aus den Anlagen. Daraus resultieren folgende Ansprüche:
  • Anspruch auf Anschluss einer KWK-Anlage gem. § 3 Abs. 1 S. 1 KWKG
  • Anspruch auf physikalische oder kaufmännische Abnahme
    • § 3 Abs 2 S. 1 KWKG
    • § 4 Abs. 2 S. 1 KWKG

C. Finanzielle Förderung
Schließlich gewährt das KWKG unter den im Gesetz geregelten Voraussetzungen zahlreiche Möglichkeiten einer finanziellen Förderung. Diese ist in folgenden Fragestellungen geregelt:
  • Anspruch auf Vergütung bei kaufmännischer Abnahme, § 4 Abs. 3 S. 1 KWKG
  • Anspruch auf Zuschlagszahlung (inkl. Umfang), § 5 KWKG bzw. §§ 6 ff. KWKG
    • Teilfrage: Art der Anlage - neue, nachgerüstete usw. (z. B. § 9 KWKG und § 13 KWKG)
  • Anspruch auf Investitionszuschlag, § 18 KWKG (Umfang: § 19 KWKG)
  • Anspruch auf Zuschlag zum Bau von Wärmespeichern, § 22 KWKG;
  • Ausschreibungen gem. § 8a ff. KWKG:
    • Voraussetzungen des Ausschreibungszuschlags, vgl. KWKAusV
    • Feststellung des Ausschreibungsvolumens, § 8c KWKG
    • Rechtsschutz (Zulässigkeit und Begründetheit) gegenüber Entscheidungen im Ausschreibungsverfahren


D. Sonstiges
Einige weitere Regelungen sind ebenfalls erwähnenswert:
  • Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung der KWK-Umlage, § 26 KWKG
  • Voraussetzungen der Ermittlung des Gesamtumfangs der KWK-Umlage, § 26a KWKG
  • Pflicht zur Zahlung der KWK-Umlage / inkl. Vergünstigungen (ermäßigter Umfang) gem. § 27 ff. KWKG
  • Ansprüche beim Belastungsausgleich gem. § 28 KWKG


Kategorie, zu der dieser Artikel gehört: Recht der Kraft-Wärme-Kopplung
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