=====Niederdruck===== Im Bereich des Niederdrucks beträgt der Gasdruck bis zu 0,1 bar. Ebenso wie im Bereich der [[EnRNiederspannung Niederspannung]], ergibt sich auch hier der Anspruch auf Anschluss an das Netz im Niederdruck aus {{du przepis="§ 18 EnWG"}}, soweit die dort zusätzlich genannten Voraussetzungen vorliegen. Für die konkrete Abwicklung des Anspruchs sind die allgemeinen Bedingungen der gem. {{du przepis="§ 18 Abs. 3 EnWG"}} erlassenen NDAV zu beachten. Weitere Informationen hierzu sind im Beitrag zum [[EnergieRNetzanschluss Netzanschluss unter Punkt E.]] nachzulesen. ---- CategoryEnergierechtLexikon