==== Sperrwirkung der SektorenRL ==== ==Die Sektorenrichtlinie entfaltet gegenüber der allgemeinen Vergaberichtlinie eine Sperrwirkung. (Die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie steht auch der allgemeinen Vergaberichtlinie im Wege.) Art. 12 I RL 2004/18/EG == //(noch keine Beschreibung vorhanden)//