==== kraft Gesetzes ==== == Schweigen ist als Annahme zu werten, weil dies gesetzlich vorgesehen ist == Das Schweigen kann grundsätzlich nicht als rechtsgeschäftliches Handeln angesehen werden, vgl. [[http://wdb.fh-sm.de/WIPR1Vertragsschluss#section_3 folgende Ausführungen]]. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen klar im Gesetz vorgesehen werden. Ein derartige Ausnahme ist {{du przepis="§ 362 HGB"}}.