{{color text="Abschreibung" c="#00386a"}} __Allgemeines__ -Abschreibung (Abkz. **""AfA""**) kann auch **Sachvermögen** angewendet werden. -Diese **müssen abnutzbar** sein, wie Maschinen, Autos, Möbel etc. -**Nicht abnutzbares** Sachvermögen, wie Grundstücke, Wertpapiere und Beteiligungen etc. , kann **nicht abgeschrieben** werden. {{color c="red" text="-->Jedenfalls nicht mit diesen folgenden Methoden!"}} -Abschreibung ist eine Form von Aufwand! __Lineare Abschreibung __ -Berechnung: AK oder HK / Nutzungsdauer = Abschreibung -Buchung: Bsp. Sachvermögen i.W.v. 5000€ , Nutzungsdauer 5 Jahre ""AfA"" auf Sachvermögen 1000 an Sachvermögen 1000 {{color c="red" text="-->Der Wert des Sachvermögens ist OHNE Steuer!"}} __Geometrisch-degressive Abschreibung __ -Abschreibung wird zu einen **festen Prozentsatz** abgewertet -Berechnung: Buchwert bzw. Restbuchwert x ""AfA""-Prozentsatz -Buchung: siehe lineare Abschreibung, nur andere Werte __Außergewöhnliche Abschreibung__ -Möglich bei allen Vermögensgegenständen von Umlauf- und Anlagevermögen -Tritt ein bei z.B. bei totaler Zerstörung, aufgrund von Wettereinfluss, technischen Defekts oder Unfällen -Aufgrund von Insolvenz des Kundenunternehmens bei Forderungen oder Beteiligungen -Berechnung: -->es gibt keine genaue Rechnung, dies muss je nach Schaden beurteilt werden -->**Der Buchwert kann bis auf 1€ runtergehen, aber nie weniger!** -Buchung: siehe lineare Abschreibung